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Kodex und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
KAIROS Partners Netzwerk Mitglieder
"Unternehmen neu denken und machen"

PRÄAMBEL

KAIROS Partners on time Consulting GmbH (im Folgenden auch KAIROS Partners genannt) mit Sitz in Mannheim, ist ein Unternehmen das erfahrene, auf eigene Rechnung und selbständig handelnde Experten :innen (im Folgenden auch Experten genannt) als Generalisten und Spezialisten im KAIROS Partners Netzwerk zusammenführt und gemeinsam mit diesen, Beratungs- und Dienstleistungen für Auftraggeber des KAIROS Partners Netzwerks erbringt.

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„Das KAIROS Partners Netzwerk verbindet Auftraggeber mit fachlich erfahrenen eigenständig handelnden Experten :innen und bietet diesen über das KAIROS Partners Netzwerk Beratung- und Dienstleistungen aus einer Hand, orientiert am tatsächlichen Bedarf für Innovation und Veränderung“

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Zur Gewinnung und Durchführung von Beratung und Dienstleistungen (im Folgenden auch Projekte genannt), empfiehlt KAIROS Partners mit dem KAIROS Partners Kodex Regeln für die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Mitgliedern untereinander und dem Zusammenwirken mit KAIROS Partners. 

Dem KAIROS Partners Netzwerk können Generalisten und Spezialisten als Mitglieder beitreten.

KAIROS Partners Netzwerk Mitglieder (im Folgenden auch als Mitglied / Mitglieder bezeichnet) sind rechtlich eigenständig handelnde Personen und oder Organisationen. 

 

Im Rahmen von gemeinsamen Aktivitäten, die sie über das KAIROS Partners Netzwerk erbringen, orientieren sich Mitglieder an diesem Kodex. 

 

Dieser Kodex stellt jedoch keinen spezifischen Rahmenvertrag noch einen projektbezogen Projektschein dar. Diese Vereinbarungen ergeben sich jeweils im Rahmen der einzelnen Aktivitäten gesondert und werden passend zwischen den Vertragspartnern zum jeweiligen Projekt mit den Projektteilnehmern vereinbart.

KAIROS Partners Kodex

 

KAIROS Partners verbindet Experten mit Experten für eine nachhaltige Zusammenarbeit in Projekten. Dazu hat KAIROS Partners einem Kodex (im Folgenden auch KAIROS Kodex) definiert, der zum Ziel hat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerk nachhaltig zu ermöglichen.

 

Das Handeln der Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks basiert auf Vertrauen, Loyalität, Verantwortung, Fairness, Respekt, Transparenz, Übernahme von Verantwortung und Orientierung am gemeinsamen Erfolg als gemeinsame Fundament für Zusammenarbeit. 

 

Jedes Mitglied fördert durch seine persönliche Integrität und Anspruch an Qualität das Vertrauen zwischen den Mitgliedern und Kunden des KAIROS Partner Netzwerks nachhaltig.

 

Getreu diesem Anspruch stellen Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerk gemeinsam Ergebnisse bei der Vermarktung, Projektanbahnung und Projektdurchführung sicher und ermöglichen damit den Erfolg jedes Mitglieds des KAIROS Partners Netzwerks. 

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Ausgehend hiervon unterstützen sich Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks bei der Akquisition von Kunden, Projektaufträgen, bei der Vermittlung von Experten in Projektaufträge, als auch bei der Durchführung von Projekten.

Mitglieder (Experten) empfehlen Mitglieder (Experten) des KAIROS Partners Netzwerks und partizipieren anteilig aus möglichen draus resultierenden Projektumsätzen. Gleich gilt für die Empfehlung von Projektkunden an Vertragspartner, die im KAIROS Partners Netzwerk Kundenverantwortung übernehmen.

 

KAIROS Partners übernimmt im KAIROS Partners Netzwerk eine Rolle als Vermittlerin von Mitgliedern und oder als Vertragspartnerin, sowohl gegenüber Kunden als auch Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerks. 

 

Die Rolle als Vertragspartner (Kundenverantwortung) gegenüber Kunden des KAIROS Partners Netzwerks als auch anderen Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerks kann ebenso von Seiten eines Mitglieds ausgefüllt werden, sofern dieses Mitglied dafür qualifiziert ist und von KAIROS Partners dafür eine schriftliche Freigabe erhalten hat.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk

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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Bereitstellung der Dienste auf der Website http://www.kairospartners.de (nachfolgend Web genannt) und dem KAIROS Portal (nachfolgend KAIROS Portal genannt) durch die KAIROS Partners on time Consulting GmbH und deren Nutzung durch die Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks. 

 

Bei der Registrierung als Mitglied am KAIROS Partners Netzwerk akzeptieren Sie als Kandidat und nach Aufnahme in das KAIROS Partners Netzwerk als Mitglied des KAIROS Partners Netzwerk diese AGB. Den Vertrag über die Nutzung der KAIROS Partners Netzwerk Dienste schließen Sie als Mitglied mit der KAIROS Partners on time Consulting GmbH, Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim.

 

Für die Beziehung zwischen KAIROS Partners und deren Mitgliedern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt KAIROS Partners nicht an, es sei denn, dass KAIROS Partners der Geltung schriftlich zugestimmt hat.

 

Bewerbung und Registrierung

 

Interessenten, die Mitglied des KAIROS Partners Netzwerk werden möchten, bewerben sich mit Ihrem Profil bei KAIROS Partners unter Mitgliedschaft@kairospartners.de. Interessenten, die von einem Mitglied des KAIROS Partners Netzwerk angefragt werden, senden Ihr Profil entweder an KAIROS Partners oder übergeben das Profil an das werbende Mitglied. 

 

Die Bewerbung zur Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk setzt voraus, dass der Kandidat das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Europäischen Union hat, sowie

 

  • freiberuflich oder

  • selbstständig oder

  • als Personengesellschaft oder

  • im Rahmen einer Kapitalgesellschaft

 

und überwiegend in der Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungsprojekten tätig ist. Eine Bewerbung am KAIROS Partners Netzwerk als Privatperson ist nicht gestattet.

 

Im Rahmen der Bewerbung prüft KAIROS Partners mit dem werbenden Mitglied die Eignung des Kandidaten auf eine Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk. Für den Fall, dass diese positiv entschieden wird und der Kandidat in das KAIROS Partners Netzwerk als Mitglied aufgenommen werden soll erhalt der Kandidat von KAIROS Partners oder dem werbenden Mitglied eine entsprechende Einladung zur Registrierung im KAIROS Partners Netzwerk. 

 

Bei der Registrierung sind neben den Angaben zur Person auch Angaben zu der mit der Person verbundene Organisation vorzunehmen, die berechtigt ist für das Mitglied kaufmännische Vorgänge, wie Projektverträge, Projektscheine abzuschließen und Rechnungen für vom Mitglied erbrachte Leistung zu erstellen. Zudem ist im Rahmen der Registrierung am KAIROS Partners Netzwerk ein Benutzername und ein Passwort anzulegen, wobei der Benutzername, die vom Mitglied geschäftlich genutzte E-Mailadresse ist. Bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, insbesondere zu Vor- und Nachnamen des Mitglieds, der Geschäfts-E-Mail-Adresse und den Angaben zur Rechtsform (z.B. Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft).

 

Nach Aufnahme als Mitglied in das KAIROS Partners Netzwerk wird ein eigenes Mitgliedsprofil im KAIROS Portal, einer digitalen Plattform zum Management von Experten (Mitgliedern) und Projekten des KAIROS Partners Netzwerks angelegt, auf die das Mitglied unter www.kairospartners.de/Login Zugriff hat. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird per E-Mail ein Bestätigungslink gesendet. Durch dessen Aufruf bestätigen Sie Ihre Registrierung am KAIROS Portal als Mitglied. Das persönliche Profil des Mitglieds und die Zugangsdaten zum KAIROS Portal sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

Mitglieder sind angehalten Ihr Profil bei Bedarf an die jeweils geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. 

 

Die Zugangsdaten des Nutzerkontos sind persönlich und vertraulich zu behandeln, sorgfältig aufzubewahren und gegen Verlust oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. 

 

Ein Mitglied ist nicht berechtigt, anderen Personen die Zugangsdaten zur Nutzung der Website zu überlassen. 

 

Jedes Mitglied trägt die vollständige Verantwortung für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten. Für Schäden, die aus unbefugtem Zugang entstehen, haftet KAIROS Partners nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

Bei Anhaltspunkten für den Missbrauch seiner Zugangsdaten hat ein Mitglied umgehend sein Passwort zu ändern und KAIROS Partners schriftlich zu benachrichtigen. KAIROS Partners behält sich vor, bei einem Missbrauch den Zugang zum KAIROS Portal zu sperren. 

 

Mitglieder verpflichten sich weiter KAIROS Partners auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste des eigenen Zugangs durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs eines Mitglieds zu unterstützen.

 

KAIROS Partners behält sich vor, Profile von Mitgliedern zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass das Mitglied gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt.

 

KAIROS Partners Netzwerk Werkzeuge

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KAIROS Partners stellt im KAIROS Partners Netzwerk Werkzeuge, wie die KAIROS Partners Webseite und das KAIROS Portal bereit. 

 

Das KAIROS Portal bietet Mitgliedern die Möglichkeit der Vermarktung von Leistungen über das KAIROS Partners Netzwerk sowie dem Management und der Abrechnung von Projekten / Projektmitgliedern, die im KAIROS Partners Netzwerk ausgeführt werden.

 

Dies bedeutet, dass an Projekten des KAIROS Partners Netzwerk teilnehmende Mitglieder Leistungen von demjenigen Vertragspartner (KAIROS Partners oder ein anderes qualifiziertes Mitglied), der das Projekt gegenüber dem Kunden abrechnet, per Gutschriftverfahren abgegolten bekommen.

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In der Regel ist KAIROS Portal ausnahmslos für die Durchführung von KAIROS Partners Netzwerk Projekten von Mitgliedern und KAIROS Partners einzusetzen, sofern nicht anderweitig schriftlich mit KAIROS Partners und dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart.

 

KAIROS Partners hat jederzeit das Recht die Bereitstellung des KAIROS Portals oder anderer digitaler Werkzeuge mit einem Vorlauf von 2 Monaten zu widerrufen und Mitgliedern einen anderen Weg zur Abbildung der kaufmännischen Prozesse zur Abwicklung und Abrechnung von Projekten aufzuzeigen. 

 

KAIROS Partners übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder des KAIROS Portals, wird sich aber darum bemühen, die Website und das KAIROS Portal für Mitglieder und Kunden des KAIROS Partners Netzwerks verfügbar zu halten, ohne dass Mitglieder oder Kunden einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit haben.

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KAIROS Partners behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen – z.B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten – die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

 

KAIROS Partners haftet nicht für verschuldete Datenverluste oder Beschädigungen, die durch die Verwendung der Website und des KAIROS Portals oder durch den Ausfall der Website oder des KAIROS Portals auftreten.

 

Eine Haftung von KAIROS Partners ist ausgeschlossen, soweit KAIROS Partners kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Darüber hinaus haftet KAIROS Partners, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) fahrlässig verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck Mitgliedern zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Mitglieder regelmäßig vertrauen darf. 

 

Die Haftung von KAIROS Partners beschränkt sich in diesem Falle auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von KAIROS Partners, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von KAIROS Partners bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Soweit die Haftung von KAIROS Partners ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

 

Mitgliedschaft und Pflichten von Mitgliedern im KAIROS Partners Netzwerk

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Die Aufnahme eines Mitglieds in das KAIROS Partners Netzwerk erfolgt auf unbestimmte Zeit. Eine stetige Erweiterung der Mitgliederanzahl um qualifizierte und erfahrene Experten: innen ist beabsichtigt. 

 

Die Neugewinnung von Mitgliedern erfolgt in Abstimmung zwischen KAIROS Partners, deren Mitgliedern und Kandidaten. Über die endgültige Aufnahme eines empfohlenen Kandidaten eines Mitglieds zur Aufnahme als Mitglied in das KAIROS Partners Netzwerk entscheidet die KAIROS Partners Geschäftsleitung abschließend.

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Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Zugehörigkeit zum KAIROS Partners Netzwerk oder einer speziellen Rolle im

KAIROS Partners Netzwerk besteht nicht. 

 

Mit der Zugehörigkeit eines Mitglieds zum KAIROS Partners Netzwerk werden keine gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen KAIROS Partners und deren Mitgliedern begründet. 

 

Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks sind eigenständige Unternehmen bzw. Unternehmer und unterliegen keiner wechselseitigen Weisungsbefugnis.

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In Ergänzung zu diesem Kodex können Rechtsbeziehungen zwischen KAIROS Partners und den Mitgliedern und im Rahmen von Einzelverträgen zur Ausführung von Projektleistungen begründet werden.

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Im Rahmen eines jährlichen Reviews werden KAIROS Partners und deren Mitglieder die weitere Zusammenarbeit prüfen.

 

Alle Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks werden im KAIROS Partners Portal mit Angabe des Namens, Lichtbilds, Kontaktdaten, Erfahrung, Expertise, Projektreferenzen und Arbeitsgebiets aufgeführt. Mitglieder sind für andere Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks sichtbar. 

 

Mitglieder können bei Bedarf auch auf der Webseite des KAIROS Partners Netzwerks mit Angabe des Namens, Lichtbilds, Kontaktdaten, Erfahrung, Expertise, Projektreferenzen und Arbeitsgebiets aufgeführt werden. 

 

Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerks ist es ausdrücklich gestattet Kunden oder Dritte über ihre Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk zu informieren.

 

Mitglieder sind berechtigt, das von KAIROS Partners bereitgestellte Logo, im Rahmen ihres eigenen Kundenauftritts mit dem Verweis auf die Mitgliedschaft zum KAIROS Partners Netzwerk zu verwenden.

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Mitglieder verpflichten sich, sofern Sie auf der Webseite des KAIROS Partners Netzwerks werblich dargestellt werden, oder das KAIROS Partners Logo, KAIROS Partners Profil in der eigenen E-Mailsignatur verwenden, KAIROS Partners auf der eigenen Website, unter Angabe des KAIROS Partners Logos und eines entsprechenden Links auf die Seite von KAIROS Partners verweisen und diese ebenso werblich darstellen. Auf schriftlichen Wunsch von KAIROS Partners muss von dieser Darstellung abgesehen werden.

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Sofern Mitglieder planen Erfüllungsgehilfen aus ihrer Organisation zur Übernahme von Leistungen in Projekten des KAIROS Partners Netzwerks einzusetzen, müssen diese vorab eines Projekteinsatzes ordnungsgemäß gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingen als Mitglied im KAIROS Partners Netzwerk aufgenommen sein. 

 

Für den Fall, dass ein Mitglied einem anderen Mitglied des KAIROS Partners Netzwerks einen Erfüllungsgehilfen in einem KAIROS Partners Netzwerk Projekt einsetzt, hat KAIROS Partners das Recht Schadenersatz bei dem Mitglied geltend zu machen, das sich nicht an diese Regelung gehalten hat. Zudem hat KAIROS Partners das Recht dieses Mitglied aus dem KAIROS Partners Netzwerk mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

 

Mitglieder verpflichten sich, während der Dauer der Durchführung eines KAIROS Partners Netzwerk Projektes nicht gleichzeitig für einen Wettbewerber dieses Kunden oder den Kunden selbst mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung tätig zu werden, sofern dies nicht schriftlich mit KAIROS Partners vereinbart ist. Mitglieder stehen dafür ein, dass auch von einem Mitglied eingesetzte Erfüllungsgehilfen nicht derartig tätig werden. 

 

Mitglieder stellen KAIROS Partners von sämtlichen Ansprüchen des Kunden wegen der Verletzung der Verpflichtung von Wettbewerbsunterlassung gemäß den hier aufgeführten Regelungen auf erstes Anfordern frei.

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Mitgliederrollen im KAIROS Partners Netzwerk

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  • Kundenverantwortung

    • Berechtigt ein KAIROS Partners Netzwerk Mitglied als Vertragspartner gegenüber einem Kunden aus dem KAIROS Partners Netzwerk aufzutreten

    • Erfordert eine explizite Qualifikation und Prüfung des Mitglieds

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  • Projektverantwortung

    • Berechtigt ein KAIROS Partners Netzwerk Mitglied in einem Projekt gegenüber einem Kunden als Projektmanager aufzutreten

    • Setzt eine explizite Qualifikation voraus

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  • Aufgabenverantwortung

    • Berechtigt ein KAIROS Partners Netzwerk Mitglied in einem Projekt als Experte tätig zu sein, Kandidaten für eine KAIROS Partners Netzwerk Mitgliedschaft und Projektkunden zu empfehlen

    • Die fachliche Expertise und Erfahrung ist Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme als Mitglied

 

Die Rolle Kundenverantwortung beinhaltet die Rollen Projekt- und Aufgabenverantwortung. Die Rolle Projektverantwortung beinhaltet die Rolle Aufgabenverantwortung.

 

Vermarktung und Projektanbahnung

 

Mitglieder sind nicht verpflichtet Aufträge, die Sie nicht über oder unter Zuhilfenahme von KAIROS Partners oder des KAIROS Partners Netzwerks und deren Mitgliedern akquiriert haben, über KAIROS Partners oder über das KAIROS Partners Netzwerk abzuwickeln. Eine Verpflichtung, potenzielle Auftraggeber in das KAIROS Partners Netzwerk einzubringen, besteht ebenso nicht. 

 

Mitglieder werden das KAIROS Partners Netzwerk im Rahmen ihrer eigenen vom KAIROS Partners Netzwerk unabhängigen Vertriebstätigkeiten nicht nutzen, wenn Sie vorhaben ein Projekt auf eigene Rechnung außerhalb des KAIROS Partners Netzwerks auszuführen.

 

Projekte, die unter Einbindung mehrerer KAIROS Partners Mitglieder akquiriert werden oder werden sollen, sind mit den Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerk umzusetzen.

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Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerk stehen folgende Optionen für die Vermarktung, Kollaboration und Projektarbeit im KAIROS Partners Netzwerk zur Verfügung:

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  • Präsentation des eigenen Expertenprofils

  • Anbieten der eigenen persönlichen Leistung über das KAIROS Partners Netzwerk

  • Durchführen gemeinsamer Projekt- und Kundenakquisition

  • Durchführen von Beratungs- und Projekt- und Interim Managementaufträgen

  • Durchführen von gemeinsamer Projekt- und Kundenakquisition

  • Empfehlung von neuen Mitgliedern für das KAIROS Partners Netzwerk

  • Durchführung und Teilnahme an KAIROS Partners Veranstaltungen

  • Fachlicher Austausch mit Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerks

  • Vermarktung eigener Beratungs- und Dienstleistungen über das KAIROS Partners Netzwerk

  • Aktive Gestaltung der Qualitätssicherung durch die Bewertung von Kunden und Mitgliedern

  • Nutzung KAIROS Partners Netzwerk Werkzeuge

  • Führen des KAIROS Partners Logos als autorisiertes Mitglied des KAIROS Partners Netzwerks

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Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks stimmen sich über die Inhalte und Durchführung eines im KAIROS Partners Netzwerks durchzuführenden Projekts gemeinsam ab. 

 

Zudem treffen KAIROS Partners und Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerk verbindliche Absprachen über die jeweils vom Mitglied gewünschte KAIROS Partners Netzwerk Rolle, (Aufgabenverantwortung, Projektverantwortung und Kundenverantwortung) sowie den damit verbundenen Regelungen für die Vergütung der jeweiligen Leistungen.

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Mitglieder verpflichten sich zur wechselseitigen Loyalität im Geiste dieses Kodex und im rechtlich zulässigen Rahmen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Interessenwahrnehmung anderer Mitglieder und die von KAIROS Partners. Bestandteil der Interessenwahrnehmung ist u.a. der Austausch über Kunden- und Projekt-informationen, die den jeweiligen Auftraggeber, Vertragspartner und am Projekt beteiligte Mitglieder betreffen. 

 

Für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der KAIROS Partners Mitgliedschaft verpflichtet sich das ausgeschiedene Mitglied keine Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks direkt oder über Dritte für eigene Projekte einzusetzen. Sollte diese Verpflichtung unterlaufen werden und sich hieraus ein Schaden für das KAIROS Partners Netzwerk oder einzelnen Mitglieder ergeben, macht sich dieses Mitglied gegenüber KAIROS Partners oder den betroffenen Mitgliedern möglicherweise schadensersatzpflichtig.

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Mitglieder werden vereinbarte und bestätigte Aufträge jeweils persönlich erfüllen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig im Rahmen des jeweiligen Projektvertrags geregelt ist.

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Ferner verpflichten sich Mitglieder wechselseitig zu einem Abwerbeverbot von Mitgliedern des KAIROS Partners Netzwerks und oder diese im Rahmen ihrer eigenen Projekte zum Einsatz zu bringen und auf eigener Rechnung gegenüber Dritten zu fakturieren. Jegliche diesbezügliche Zuwiderhandlung kann einen Ausschluss aus dem KAIROS Partners Netzwerk zur Folge haben.

 

Mitglieder versichern gegenüber KAIROS Partners eine ausreichend hohe und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die den Umfang ihrer jeweiligen Beratungs- und Dienstleistungen umfänglich abdeckt. Für den Fall, dass dem bei Aufnahme als Mitglied in das KAIROS Partners Netzwerk nicht so ist, verpflichten sich Mitglieder diese vor Durchführung ihres ersten Projektvertrags abzuschließen.

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Ausnahmen von den Regelungen dieser Vereinbarung können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KAIROS Partners erfolgen.

 

Vertragsbeziehungen bei im KAIROS Partners Netzwerk durchgeführten Projekten

 

Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks unterstützen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Rollen wechselseitig bei der Erreichung, der in der Präambel festgelegten Ziele.

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Für den Fall der Beauftragung durch einen Kunden des KAIROS Partners Netzwerks wird ein Mitglied gegenüber diesem Kunden als Vertragspartner handeln.  Dieses kann KAIROS Partners selbst oder ein anderes geeignetes Mitglied sein, dass die Qualifizierung zur KAIROS Partners Netzwerk Rolle Kundenverantwortung erworben hat.

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KAIROS Partners bietet Mitgliedern, die als Vertragspartner im KAIROS Partners Netzwerk handeln wollen eine explizite Qualifizierung (Rolle Kundenverantwortung im KAIROS Partners Netzwerk) an. Ohne diese Qualifizierung (Rolle Kundenverantwortung) ist es einem Mitglied des KAIROS Partners Netzwerks möglich die Rollen Projekt- und oder Aufgabenverantwortung zu übernehmen, jedoch nicht die Rolle Kundenverantwortung.

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Die Durchführung eines Projektes erfolgt jeweils auf Basis einer eigenständig abzuschließenden Projektvereinbarung mit dem Kunden und den einer Projektvereinbarung mit den im Projekt involvierten Mitgliedern.

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Mitglieder werden im Rahmen von Projekten auf Grundlage einer gesondert abzuschließenden jeweiligen Projektvereinbarung für KAIROS Partners oder andere Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks (Vertragspartner) tätig. In den jeweiligen Projektvereinbarungen sind die wechselseitigen Rechte und Pflichten für den erteilten Auftrag und die jeweiligen Vergütungen zu regeln.

 

Mitglieder sind an keine Vorgaben bei der Festlegung des Inhalts der Projektvereinbarung und der Vergütungshöhe gebunden. Alle Inhalte, Konditionen und Projektrahmenbedingungen sind frei verhandelbar und werden jeweils auftragsbezogen vereinbart.

 

Die Entscheidung über Angebot und Annahme von Dienstleitungsaufträgen, die einem Mitglied über KAIROS Partners oder von einem Mitglied des KAIROS Partners Netzwerks angetragen werden, obliegt ausschließlich diesem Mitglied.

Eine gegenseitige Verpflichtung zur Annahme eines Auftrags besteht nicht. Insbesondere ist KAIROS Partners in der Entscheidung über die Annahme eines, ihr avisierten Auftrags, frei.

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Mitglieder, die in einem Projekt tätig sind, werden gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Projektvereinbarung tätig und verrechnen ihre erbrachten und verrechenbare Leistungen gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Projektvereinbarung gegenüber dem Vertragspartner des Projektes.

 

Schutz- und Urheberrechte, Nutzungsrechte

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KAIROS Partners und deren Mitglieder müssen, wenn Sie als Vertragspartner gegenüber Kunden und oder anderen Mitgliedern handeln in der Lage sein, ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren Auftraggebern erfüllen zu können. Mitglieder werden diese Vertragspartner in die Lage versetzen, im Rahmen der Projektaufträge eventuell erstellte Programme, Konzepte, Projektpläne, etc. nebst Dokumentationen in unveränderter oder veränderter Form im Sinne des § 31 UrhG zu nutzen und ggf. umzugestalten und zu verwerten, § 23 UrhG, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen

Pflichten des Vertragspartners gegenüber dem konkreten Auftraggeber erforderlich ist. 

 

Mitglieder werden dafür Sorge tragen, dass die im Rahmen des jeweiligen Projektvertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend den vorstehenden Regelungen einschränken oder ausschließen. 

 

Die konkreten Inhalte und Ausführungen der Handhabung der Schutz- und Urheberrechte sowie der Nutzungsrechte, werden in den jeweiligen Projektvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geregelt.

Geheimhaltung und Herausgabepflichten

 

Mitglieder verpflichten sich, sämtliche Unterlagen von Vertragspartnern, Arbeitsergebnisse und sämtliche im Rahmen der Einzel- und Projektaufträge erlangten technischen Informationen sowie die Beschreibung, Zeitpläne, Ziele und die für die Ausführung von Projekt-, Entwicklungsvorhaben erforderlichen Kenntnisse geheim zu halten. Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist nur zulässig, soweit KAIROS Partners vorher schriftlich einwilligt.

 

Mitglieder werden alle im Zuge der Zusammenarbeit in dem Netzwerk erlangten Informationen über betriebliche Verhältnisse und Vorgänge der jeweils anderen Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks und deren Auftraggeber geheim halten. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieser Vereinbarung.

 

Die Geheimhaltungsverpflichtungen für ein Mitglied bestehen auch für den Zeitraum nach dessen Ausscheiden aus dem KAIROS Partners Netzwerk unbefristet, sofern dies in Projektverträgen nicht anderweitig geregelt ist.

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Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen allgemein bekannt sind.

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Im Rahmen von Projekten besteht in der Regel das Erfordernis gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) zu vereinbaren. Mitglieder, die an solchen Projekten teilnehmen schließen mit dem Vertragspartner eine zusätzliche (NDA) Vereinbarung.

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Kündigung der Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk

 

Mitglieder können Ihre Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk jederzeit mit einem Vorlauf von 2 Monaten zum Kalenderhalbjahr ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie sind jedoch verpflichtet, die im KAIROS Partners Netzwerk vereinbarten – begonnene und noch nicht begonnene - Projekte gemäß vereinbarter Projektvereinbarungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

KAIROS Partners hat das Recht aus wichtigem Grund, zum Beispiel Verletzung der Regelungen dieses Kodex, einem Mitglied eine weitere Teilnahme am KAIROS Partners Netzwerk fristlos zu kündigen und von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen, etc. auszuschließen. Mögliche Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

 

Schlussbestimmungen

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KAIROS Partners behält sich vor Regelungen dieses Kodex im erforderlichen Rahmen anzupassen und informiert die Mitglieder des KAIROS Partners Netzwerks darüber mit ausreichendem Vorlauf.

 

Die Regelungen des KAIROS Partners Kodex habe ich als Mitglied zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Aufnahme meiner Mitgliedschaft im KAIROS Partners Netzwerk.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim, soweit ein Mitglied Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt.

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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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KAIROS Partners on time Consulting GmbH

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Stand: Oktober 2023

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