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Kodex und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für
KAIROS PARTNER 
"Managing Masterminds"

PRÄAMBEL

KAIROS Partners GmbH (im Folgenden auch KAIROS genannt) mit Sitz in Mannheim, ist ein Unternehmen das erfahrene, auf eigene Rechnung und selbständig handelnde Experten:innen (im Folgenden auch PARTNER genannt) als Generalisten und Spezialisten im KAIROS Partners Netzwerk (im Folgenden auch KAIROS Partners genannt) zusammenführt und gemeinsam mit diesen, Beratungs- und Dienstleistungen für KAIROS Kunden erbringt.

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„KAIROS Partners verbindet KAIROS Kunden mit fachlich erfahrenen eigenständig handelnden PARTNERN und bietet KAIROS Kunden Vermittlungs-, Beratung- und Dienstleistungen aus einer Hand an, orientiert am tatsächlichen Bedarf für Innovation und Veränderung“

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Für die Zusammenarbeit bei KAIROS Partners empfiehlt KAIROS mit dem KAIROS Kodex Regeln für die Zusammenarbeit zwischen einzelnen PARTNERN untereinander und dem Zusammenwirken mit KAIROS. 

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KAIROS Partners können Generalisten und Spezialisten als PARTNER beitreten. 

 

Die PARTNER der KAIROS Partners sind rechtlich eigenständig handelnde Personen und oder Organisationen. 

Im Rahmen von gemeinsamen Aktivitäten, die sie über KAIROS Partners erbringen, orientieren sich PARTNER an diesem

KAIROS Kodex. 

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Dieser KAIROS Kodex stellt jedoch keinen spezifischen Rahmenvertrag noch einen projektbezogen Projektvertrag dar. Diese Vereinbarungen ergeben sich jeweils im Rahmen der einzelnen Aktivitäten gesondert und werden passend zwischen den Vertragspartnern zum jeweiligen Projekt mit den Projektteilnehmern vereinbart.

 

KAIROS Kodex

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KAIROS Partners verbindet PARTNER für eine nachhaltige Zusammenarbeit in Projekten. Dazu hat KAIROS Partners einem Kodex definiert, der zum Ziel hat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen PARTNERN bei KAIROS Partners nachhaltig zu ermöglichen.

 

Das Handeln der Mitglieder von KAIROS Partners basiert auf Vertrauen, Loyalität, Verantwortung, Fairness, Respekt, Transparenz, Übernahme von Verantwortung und Orientierung am gemeinsamen Erfolg als gemeinsame Fundament für Zusammenarbeit. 

 

Jedes Mitglied fördert durch seine persönliche Integrität und Anspruch an Qualität das Vertrauen zwischen den PARTNERN und den KAIROS Kunden von KAIROS Partners nachhaltig.

 

Getreu diesem Anspruch stellen PARTNER von KAIROS Partners gemeinsam Ergebnisse bei der Vermarktung, Projektanbahnung und Projektdurchführung sicher und ermöglichen damit den Erfolg jedes am Projekt beteiligten PARTNERS. 

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Ausgehend hiervon unterstützen sich PARTNER von KAIROS Partners bei der Akquisition von Kunden, Projektaufträgen, bei der Vermittlung von PARTNERN in Projektaufträge, als auch bei der Durchführung von Projekten.

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PARTNER empfehlen PARTNER bei KAIROS Partners und partizipieren anteilig aus möglichen draus resultierenden Projektumsätzen und oder Projektprovisionen. Gleiches gilt für die Empfehlung von Projektkunden an PARTNER, die bei KAIROS Partners Vertragspartner von KAIROS Partners übernehmen.

 

KAIROS übernimmt bei KAIROS Partners eine Rolle als Vermittlerin von PARTNERN und oder als Vertragspartnerin, sowohl gegenüber KAIROS Kunden als auch PARTNERN. 

 

Die Rolle als Vertragspartner gegenüber KAIROS Kunden als auch anderen PARTNERN bei KAIROS Partners kann ebenso von Seiten eines PARTNERS ausgefüllt werden, sofern dieses Mitglied dafür qualifiziert ist und von KAIROS dafür eine schriftliche Freigabe erhalten hat.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft bei KAIROS Partners

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Bereitstellung der Dienste auf der Website http://www.kairospartners.de (im Folgenden auch Web genannt) und dem KAIROS Portal durch KAIROS und deren Nutzung durch die PARTNER von KAIROS Partners.

 

Bei der Registrierung als PARTNER bei KAIROS Partners akzeptieren Sie als Kandidat und nach Aufnahme in zu KAIROS Partners die Bedingungen dieser Vereinbarung. Den Vertrag über die Nutzung von Diensten der KAIROS Partners schließen Sie als PARTNER mit KAIROS Partners GmbH, O4, 4 / 68161 Mannheim.

 

Für die Beziehung zwischen KAIROS Partners und deren PARTNERN gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt KAIROS nicht an, es sei denn, dass KAIROS der Geltung schriftlich zugestimmt hat.

 

Bewerbung und Registrierung

 

Interessenten, die PARTNER bei KAIROS Partners werden möchten, bewerben sich mit Ihrem Profil bei KAIROS unterMitgliedschaft@kairospartners.de. Interessenten, die von einem PARTNER von KAIROS Partners angefragt werden, senden Ihr Profil entweder an KAIROS oder übergeben das Profil an den werbenden PARTNER. 

 

Die Bewerbung zur Mitgliedschaft bei KAIROS Partners setzt voraus, dass der Kandidat, die Kandidatin das 18. Lebensjahr vollendet und seinen, ihren Wohnsitz in der Europäischen Union hat, sowie

 

  • freiberuflich oder

  • selbstständig oder

  • als Personengesellschaft oder

  • im Rahmen einer Kapitalgesellschaft

 

und überwiegend in der Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungsprojekten tätig ist. Eine Bewerbung bei KAIROS Partners als Privatperson ist nicht gestattet.

 

Grundsätzliche Bestimmungen für PARTNER

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Für die Beantragung als auch die Mitgliedschaft als PARTNER bei KAIROS Partners gelten folgende Bestimmungen:

  • PARTNER sind selbständig und handeln auf eigene Rechnung gegenüber Ihren Auftraggebern, so auch gegenüber KAIROS und oder KAIROS Partners im Falle des Zustandekommens eines Projektauftrags.
     

  • Grundlage für eine Zusammenarbeit in Projekten bei KAIROS Partners mit KAIROS Kunden ist der Abschluss der KAIROS Rahmenvereinbarung und des KAIROS NDA durch den PARTNER.
     

  • PARTNER von KAIROS Partners sind eigenständige Unternehmen bzw. Unternehmer und unterliegen keiner Weisungsbefugnis durch KAIROS und oder KAIROS Partners.
     

  • PARTNER haben kein Interesse an einem festen Anstellungsverhältnis bei KAIROS, da PARTNER Leistungen sowohl für KAIROS Partners als auch für weitere Auftraggeber auf eigene Rechnung erbringen oder zukünftig erbringen wollen.
     

  • PARTNER bestätigen im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine ausreichend hohe gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben oder aber beabsichtigen diese zum Start der Mitgliedschaft als PARTNER bei KAIROS Partners abzuschließen. Ohne Vorlage einer gültigen Haftpflichtversicherung kann der PARTNER keine Projekte bei KAIROS Partners zur Aus- und Durchführung übernehmen.  
     

  • PARTNER bestätigen, dass Sie anerkennen, dass alleine der Antrag auf eine Mitgliedschaft und oder 
    die Mitgliedschaft bei KAIROS Partners keine Grundlage für die Geltendmachung eines Zahlungsan-spruchs, gleich aus welchem Grund, gegenüber KAIROS Partners darstellt.
     

  • PARTNER können nur Mitglieder bei KAIRSO Partners sein, sofern sie nicht bereits durch KAIROS Partners von der Mitgliedschaft ausgeschlossen oder im Aufnahmeprozess abgelehnt wurden.
     

  • Als PARTNER akzeptieren sie mit der Registrierung am KAIROS Portal die Datenschutzhinweise und Bedingungen sowie die Bestimmungen dieser Vereinbarung als Geschäftsbedingungen der KAIROS Partners.

 

Im Rahmen der Bewerbung prüft KAIROS mit dem werbenden PARTNER die Eignung des Kandidaten auf eine Mitgliedschaft bei KAIROS Partners. Für den Fall, dass diese positiv entschieden wird und der Kandidat bei KAIROS Partners als Mitglied aufgenommen werden soll erhält der Kandidat von KAIROS oder dem werbenden PARTNER eine entsprechende Einladung zur Registrierung Im KAIROS Portal. 

 

Bei der Registrierung sind neben den Angaben zur Person auch Angaben zu der mit der Person verbundenen Organisation vorzunehmen, die berechtigt ist für den Partner kaufmännische Vorgänge, wie Projektverträge und Projektscheine abzuschließen und Rechnungen für vom PARTNER erbrachte Leistung zu erstellen. Zudem ist im Rahmen der Registrierung bei KAIROS Partners ein Benutzername und ein Passwort anzulegen, wobei der Benutzername, die vom Mitglied geschäftlich genutzte E-Mailadresse ist. Bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, insbesondere zu Vor- und Nachnamen des Mitglieds, der Geschäfts-E-Mail-Adresse und den Angaben zur Rechtsform (z.B. Einzelunternehmer, Kapitalgesellschaft, etc.).

 

Nach Aufnahme als PARTNER bei KAIROS Partners wird ein eigenes KAIROS Profil des PARTNERS im KAIROS Portal, einer digitalen Plattform, zum Management von PARTNERN, Kunden und Projekten der KAIROS Partners angelegt, auf die der PARTNER unter den Adressen www.kairospartners.de/Join oder kairospartners.expertyou.de Zugriff hat. An die vom PARTNER angegebene E-Mail-Adresse wird per E-Mail ein Bestätigungslink gesendet. Durch dessen Aufruf bestätigt der PARTNER seine Registrierung bei KAIROS Partners als PARTNER. Damit ist zudem die Aufnahme als PARTNER im KAIROS Portal bestätigt und die Mitgliedschaft bei KAIROS Partners begründet. Das persönliche Partnerprofil und die Zugangsdaten zum KAIROS Portal sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

PARTNER sind angehalten Ihr Partnerprofil bei Bedarf an die jeweils geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. 

 

Die Zugangsdaten des Nutzerkontos sind persönlich und vertraulich zu behandeln, sorgfältig aufzubewahren und gegen Verlust oder Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. 

 

Ein PARTNER ist nicht berechtigt, anderen Personen die Zugangsdaten zur Nutzung der Website zu überlassen. 

 

Jeder PARTNER trägt die vollständige Verantwortung für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten. Für Schäden, die aus unbefugtem Zugang entstehen, haftet KAIROS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

Bei Anhaltspunkten für den Missbrauch der Zugangsdaten hat ein PARTNER umgehend sein Passwort zu ändern und KAIROS schriftlich zu benachrichtigen. KAIROS behält sich vor, bei einem Missbrauch den Zugang zum KAIROS Portal zu sperren. 

 

PARTNER verpflichten sich weiter KAIROS auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste des eigenen Zugangs durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs eines PARTNERS zu unterstützen.

 

KAIROS behält sich vor, Profile von PARTNERN zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der PARTNER gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und oder anderer wesentlicher Vereinbarungen die zwischen KAIROS und dem PARTNER vereinbart sind verstößt.

 

KAIROS Partners Werkzeuge

 

KAIROS Partners stellt Werkzeuge, wie die KAIROS Partners Webseite und das KAIROS Portal bereit. Das KAIROS Portal bietet PARTNERN die Möglichkeit der Vermarktung von Leistungen über KAIROS Partners sowie dem Management von Projekten der KAIROS Kunden und deren Abrechnung.

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In der Regel ist KAIROS Portal ausnahmslos für die Durchführung der KAIROS Partners Projekte von PARTNERN und KAIROS einzusetzen, sofern nicht anderweitig schriftlich mit KAIROS vereinbart.

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KAIROS hat jederzeit das Recht die Bereitstellung des KAIROS Portals oder anderer digitaler Werkzeuge mit einem Vorlauf von 2 Monaten zu widerrufen und PARTNER einen anderen Weg zur Abbildung der kaufmännischen Prozesse zur Abwicklung und Abrechnung von Projekten aufzuzeigen. 

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KAIROS übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Website oder des KAIROS Portals, wird sich aber darum bemühen, die Website und das KAIROS Portal für PARTNER und KAIROS Kunden verfügbar zu halten, ohne dass PARTNER und oder KAIROS Kunden einen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit haben. 

 

KAIROS behält sich insbesondere vor, aus technischen Gründen – z.B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten – die Betriebszeiten einzuschränken oder für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.

 

KAIROS haftet nicht für verschuldete Datenverluste oder Beschädigungen, die durch die Verwendung der Website und des KAIROS Portals oder durch den Ausfall der Website oder des KAIROS Portals auftreten.

 

Eine Haftung von KAIROS ist ausgeschlossen, soweit KAIROS kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Darüber hinaus haftet KAIROS, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags (Kardinalpflichten) fahrlässig verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck PARTNERN zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung PARTNER regelmäßig vertrauen dürfen. 

 

Die Haftung von KAIROS beschränkt sich in diesem Falle auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von KAIROS, etwa eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz oder eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Dies gilt auch für die Haftung von KAIROS bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Soweit die Haftung von KAIROS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

 

Mitgliedschaft und Pflichten von PARTNEN bei KAIROS Partners

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Die Aufnahme eines PARTNERS zu KAIROS Partners erfolgt auf unbestimmte Zeit. Eine stetige Erweiterung der Mitgliederanzahl um qualifizierte und erfahrene PARTNER ist beabsichtigt.

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Die Neugewinnung von PARTNERN erfolgt in Abstimmung zwischen KAIROS, deren PARTNERN und Kandidaten. Über die endgültige Aufnahme eines empfohlenen Kandidaten eines Mitglieds zur Aufnahme als neuer PARTNER zu KAIROS Partners entscheidet die KAIROS Geschäftsleitung abschließend.

 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Zugehörigkeit zu KAIROS Partners oder einer speziellen Rolle bei KAIROS Partners besteht nicht. 

 

Mit der Zugehörigkeit eines PARTNERS zu KAIROS Partners werden keine gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen KAIROS und deren PARTNERN begründet. 

 

PARTNER von KAIROS Partners sind eigenständige Unternehmen bzw. Unternehmer und unterliegen keiner wechselseitigen Weisungsbefugnis.

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In Ergänzung zu diesem Kodex können Rechtsbeziehungen zwischen KAIROS Kunden, KAIROS und PARTNERN im Rahmen von Einzelverträgen zur Ausführung von Projektleistungen begründet werden. Voraussetzung hierfür ist ein zwischen KAIRS und dem PARTNER zu vereinbarender Rahmenvertrag.

 

Im Rahmen eines jährlichen Reviews werden KAIROS und deren PARTNER die weitere Zusammenarbeit prüfen.

Alle PARTNER von KAIROS Partners werden im KAIROS Portal mit Angabe des Namens, Lichtbilds, Kontaktdaten, Erfahrung, Expertise, Projektreferenzen und Arbeitsgebiets aufgeführt. PARTNER sind für andere PARTNER und KAIROS Kunden oder KAIROS Interessenten sichtbar. 

 

PARTNER können bei Bedarf und schriftlicher Zustimmung der KAIROS auch auf der Webseite von KAIROS mit Angabe des Namens, Lichtbilds, Kontaktdaten, Erfahrung, Expertise, Projektreferenzen und Arbeitsgebiets aufgeführt werden. 

PARTNER von KAIROS Partners ist es ausdrücklich gestattet KAIROS Kunden, Nicht KAIROS Kunden oder Dritten über ihre Mitgliedschaft bei KAIROS Partners zu informieren.

 

PARTNER sind berechtigt, das von KAIROS bereitgestellte Logo, im Rahmen ihres eigenen Vermarktungsauftritts mit dem Verweis auf die Mitgliedschaft zu KAIROS Partners zu verwenden.

 

PARTNER verpflichten sich, sofern Sie auf der Webseite von KAIROS werblich dargestellt werden, oder das KAIROS Logo, KAIROS Partners Profil in der eigenen Mailsignatur verwenden, KAIROS auf der eigenen Website, unter Angabe des KAIROS Logos und eines entsprechenden Links auf die Seite von KAIROS Partners verweisen und diese ebenso werblich darstellen. Auf schriftlichen Wunsch von KAIROS kann von dieser Darstellung abgesehen werden.

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Sofern PARTNER planen Erfüllungsgehilfen aus ihrer Organisation zur Übernahme von Leistungen in Projekten bei KAIROS Partners einzusetzen, müssen diese vorab eines Projekteinsatzes ordnungsgemäß gemäß diesen Bedingungen als PARTNER bei KAIROS Partners aufgenommen sein. 

 

Für den Fall, dass ein PARTNER einen eigenen Mitarbeiter oder Dritten der nicht PARTNER bei KAIROS Partners ist als einen Erfüllungsgehilfen in einem KAIROS Projekt einsetzt, hat KAIROS das Recht Schadenersatz bei dem PARTNER geltend zu machen, das sich nicht an diese Regelung gehalten hat. Zudem hat KAIROS das Recht diesen PARTNER bei KAIROS Partners mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

 

PARTNER verpflichten sich, während der Dauer der Durchführung eines KAIROS Projektes nicht gleichzeitig für einen Wettbewerber dieses KAIROS Kunden oder den Kunden selbst mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung tätig zu werden, sofern dies nicht schriftlich mit KAIROS vereinbart ist. PARTNER stehen dafür ein, dass auch von einem PARTNER eingesetzte Erfüllungsgehilfen nicht derartig tätig werden. 

 

PARTNER stellen KAIROS von sämtlichen Ansprüchen der KAIROS Kunden wegen der Verletzung der Verpflichtung von Wettbewerbsunterlassung gemäß den hier aufgeführten Regelungen auf erstes Anfordern frei.

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Mitgliederrollen bei KAIROS Partners

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  • Kundenverantwortung

    • Berechtigt einen PARTNER als Vertragspartner des KAIROS Kunden zu handeln und im eigenen Namen für KAIROS Kunden Leistungen zu erbringen 

    • Die Prüfung und schriftliche Freigabe eines PARTNERS für eine Kundenverantwortung erfolgt abschließend durch die KAIROS Geschäftsleitung

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  • Projektverantwortung

    • Berechtigt einen PARTNER in einem KAIROS Projekt bei einem KAIROS Kunden als Projektmanager zu handeln.

    • Der PARTNER wird dazu seine explizite Qualifikation KAIROS schriftlich darlegen.

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  • Aufgabenverantwortung

    • Berechtigt einen PARTNER in einem KAIROS Projekt als Experte tätig zu sein, Kandidaten für eine KAIROS Partners Mitgliedschaft und potenzielle KAIROS Kunden zu empfehlen

    • Die fachliche Expertise und Erfahrung ist Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme als PARTNER 

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Die Rolle Kundenverantwortung beinhaltet die Rollen Projekt- und Aufgabenverantwortung. Die Rolle Projektverantwortung beinhaltet die Rolle Aufgabenverantwortung.

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Vermarktung und Projektanbahnung

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PARTNER sind nicht verpflichtet Aufträge, die Sie nicht über oder unter Zuhilfenahme von KAIROS und deren PARTNER akquiriert haben, über KAIROS abzuwickeln. Eine Verpflichtung, potenzielle Auftraggeber als mögliche KAIROS Kunden zu KAIROS Partners einzubringen besteht ebenso nicht. 

 

PARTNER werden KAIROS Partners im Rahmen ihrer eigenen von KAIROS Partners unabhängigen Vertriebstätigkeiten nicht nutzen, wenn Sie vorhaben ein Projekt auf eigene Rechnung außerhalb von KAIROS Partners auszuführen.

Projekte, die unter Einbindung mehrerer PARTNER akquiriert werden oder werden sollen, sind mit den involvierten PARTNERN von KAIROS Partners zu vereinbaren und oder umzusetzen.

 

PARTNER von KAIROS Partners stehen unter anderem folgende Optionen für die Vermarktung, Kollaboration und Projektarbeit bei KAIROS Partners zur Verfügung:

 

  • Präsentation des eigenen KAIROS Partnerprofils

  • Anbieten der eigenen persönlichen Leistung über KAIROS Partners

  • Durchführen gemeinsamer Projekt- und Kundenakquisition

  • Durchführen von Beratungs- und Projekt- und Interim Managementaufträgen

  • Durchführen von gemeinsamer Projekt- und Kundenakquisition

  • Empfehlung von neuen PARTNERN für KAIROS Partners

  • Durchführung und Teilnahme an KAIROS Veranstaltungen

  • Fachlicher Austausch mit PARTNERN bei KAIROS Partners

  • Nutzung der KAIROS Partners Werkzeuge

  • Führen des KAIROS Logos als autorisierter PARTNER von KAIROS Partners

 

PARTNER von KAIROS Partners stimmen sich über die Inhalte und Durchführung eines im KAIROS Partners Netzwerks durchzuführenden Projekts gemeinsam ab.

 

Zudem treffen KAIROS und PARTNER von KAIROS Partners verbindliche Absprachen über die jeweils vom PARTNER gewünschte Rolle bei KAIROS Partners (Aufgabenverantwortung, Projektverantwortung und Kundenverantwortung).

PARTNER verpflichten sich zur wechselseitigen Loyalität im Geiste dieses Kodex und im rechtlich zulässigen Rahmen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Interessenwahrnehmung anderer PARTNER und die von KAIROS. Bestandteil der Interessenwahrnehmung ist u.a. der Austausch über KAIROS Kunden- und Projekt-informationen, die den jeweiligen Auftraggeber, Vertragspartner und am Projekt beteiligte PARTNER betreffen. 

 

Für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft bei KAIROS Partners verpflichtet sich der ausgeschiedene PARTNER keine Mitglieder von KAIROS Partners direkt oder über Dritte für eigene Projekte einzusetzen. Sollte diese Verpflichtung unterlaufen werden und sich hieraus ein Schaden für KAIROS oder einzelnen PARTNER ergeben, macht sich dieser PARTNER gegenüber KAIROS oder den betroffenen PARTNERN schadensersatzpflichtig. Jegliche diesbezügliche Zuwiderhandlung kann einen Ausschluss aus bei KAIROS Partners zur Folge haben.

PARTNER werden vereinbarte und bestätigte Aufträge jeweils persönlich erfüllen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig im Rahmen des jeweiligen Projektvertrags geregelt ist.

 

PARTNER versichern gegenüber KAIROS eine ausreichend hohe und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die den Umfang ihrer jeweiligen Beratungs- und Dienstleistungen umfänglich abdeckt. Für den Fall, dass dem bei Aufnahme als PARTNER zu KAIROS Partners nicht so ist, verpflichten sich PARTNER diese vor Durchführung ihres ersten Projektvertrags abzuschließen.

 

Ausnahmen von den Regelungen dieser Vereinbarung können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von KAIROS erfolgen.

 

Vertragsbeziehungen bei im KAIROS Partners Netzwerk durchgeführten Projekten

 

PARTNER bei KAIROS Partners unterstützen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Rollen wechselseitig bei der Erreichung, der in der Präambel festgelegten Ziele.

 

Für den Fall der Beauftragung durch einen KAIROS Kunden wird KAIROS oder ein PARTNER gegenüber diesem KAIROS Kunden als Vertragspartner handeln. Dieses kann KAIROS selbst oder ein geeigneter PARTNER sein, der die Qualifizierung zur Rolle Kundenverantwortung bei KAIROS Partners erworben hat.

 

Die Durchführung eines KAIROS Projektes erfolgt jeweils auf Basis einer eigenständig abzuschließenden Projektvereinbarung der eine Rahmenvereinbarung zugrunde liegt. In den jeweiligen Vereinbarungen sind die wechselseitigen Rechte und Pflichten für den Rahmen der Zusammenarbeit als auch für den erteilten Auftrag zu regeln.

PARTNER sind an keine Vorgaben bei der Festlegung des Inhalts der Projektvereinbarung und der Vergütungshöhe gebunden. Alle Inhalte, Konditionen und Projektrahmenbedingungen sind frei verhandelbar und werden jeweils auftragsbezogen vereinbart.

 

Die Entscheidung über Angebot und Annahme von Dienstleitungsaufträgen, die einem PARTNER von KAIROS angetragen werden, obliegt ausschließlich diesem PARTNER.

 

Eine gegenseitige Verpflichtung zur Annahme eines Auftrags besteht nicht. Insbesondere ist KAIROS in der Entscheidung über die Annahme eines, ihr avisierten Auftrags, frei. 

 

PARTNER, die in einem Projekt tätig sind, werden gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Rahmen- und Projektvereinbarung tätig.

 

Schutz- und Urheberrechte, Nutzungsrechte

KAIROS und deren PARTNER müssen, wenn Sie als Vertragspartner gegenüber KAIROS Kunden und oder anderen PARTNERN handeln in der Lage sein, ihre vertraglichen Pflichten gegenüber ihren Auftraggebern erfüllen zu können. PARTNER werden diese Vertragspartner in die Lage versetzen, im Rahmen der Projektaufträge eventuell erstellte Programme, Konzepte, Projektpläne, etc. nebst Dokumentationen in unveränderter oder veränderter Form im Sinne des § 31 UrhG zu nutzen und ggf. umzugestalten und zu verwerten, § 23 UrhG, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Vertragspartners gegenüber dem konkreten Auftraggeber erforderlich ist. 

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PARTNER werden dafür Sorge tragen, dass die im Rahmen des jeweiligen Projektvertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend den vorstehenden Regelungen einschränken oder ausschließen. 

 

Die konkreten Inhalte und Ausführungen der Handhabung der Schutz- und Urheberrechte sowie der Nutzungsrechte, werden in den jeweiligen Projektvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geregelt.

 

Geheimhaltung und Herausgabepflichten

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PARTNER verpflichten sich, sämtliche Unterlagen von Vertragspartnern, Arbeitsergebnisse und sämtliche im Rahmen der Einzel- und Projektaufträge erlangten technischen Informationen sowie die Beschreibung, Zeitpläne, Ziele und die für die Ausführung von Projekt-, Entwicklungsvorhaben erforderlichen Kenntnisse geheim zu halten. Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist nur zulässig, soweit KAIROS vorher schriftlich einwilligt.

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PARTNER werden alle im Zuge der Zusammenarbeit mit KAIROS, KAIROS Kunden und KAIROS Partners erlangten Informationen über betriebliche Verhältnisse und Vorgänge der jeweils anderen PARTNER bei KAIROS Partners und deren Auftraggeber geheim halten. Dies gilt insbesondere auch für die Inhalte dieser Vereinbarung.

 

Die Geheimhaltungsverpflichtungen für einen PARTNER bestehen auch für den Zeitraum nach dessen Ausscheiden aus bei KAIROS Partners unbefristet, sofern dies in Projektverträgen nicht anderweitig geregelt ist.

 

Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen allgemein bekannt sind.

 

Im Rahmen von Projekten besteht in der Regel das Erfordernis gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) zu vereinbaren. PARTNER, die an solchen Projekten teilnehmen schließen mit KAIROS und oder dem Vertragspartner des KAIROS Kunden eine zusätzliche (NDA) Vereinbarung.

 

Kündigung der Mitgliedschaft bei KAIROS Partners

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PARTNER können Ihre Mitgliedschaft bei KAIROS Partners jederzeit mit einem Vorlauf von 2 Monaten zum Kalenderhalbjahr ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie sind jedoch verpflichtet, die mit KAIROS und oder anderen PARTNERN von KAIROS Partners vereinbarten – begonnene und noch nicht begonnene - Projekte gemäß der jeweils vereinbarten Projektvereinbarungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

 

KAIROS hat das Recht aus wichtigem Grund, zum Beispiel Verletzung der Regelungen dieses Kodex, einem PARTNER eine weitere Teilnahme bei KAIROS Partners fristlos zu kündigen und von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen, etc. auszuschließen. Mögliche Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

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Schlussbestimmungen

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KAIROS behält sich vor Regelungen dieses KAIROS Kodex im erforderlichen Rahmen anzupassen und informiert die PARTNER bei KAIROS Partners darüber mit ausreichendem Vorlauf.

Die Regelungen des KAIROS Kodex habe ich als PARTNER zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Aufnahme in das KAIROS Portal als Mitglied bei KAIROS Partners.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim, soweit ein PARTNER Kaufmann ist oder nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

KAIROS Partners GmbH

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